Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt druckenAllgemeine Geschäftsbedingungen der KeyStorage GmbH
I. Geltung der
Bedingungen
1. Verkäufe, Lieferungen, Leistungen, Zahlungen und Angebote
von KeyStorage und deren Kunden erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und
künftigen Geschäfte, auch mit bereits bestehenden Kunden, für letztere
jedoch nur, wenn KeyStorage rechtzeitig bei Vertragsanbahnung, spätestens
bei Vertragsschluss, ausdrücklich auf diese hinweist. Frühere etwa anders
lautende allgemeine Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen
widersprechen, werden abgelehnt, in diesem Fall gelten ausschließlich die
Geschäftsbedingungen von KeyStorage. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn
KeyStorage Bestätigungsschreiben von Kunden, die auf deren
Geschäftsbedingungen verweisen, nicht ausdrücklich und im Einzelfall
widerspricht.
3. Diese allgemeinen Bedingungen können nur durch Vertrag
oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ausgeschlossen
werden.
II. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsumfang
1.
Angebote von KeyStorage sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht im Einzelfall als verbindlich bezeichnet werden. In diesem Fall ist KeyStorage an das Angebot für einen Zeitraum von 10 Wochen gebunden, sofern
nicht im Angebot ein abweichender Zeitraum genannt ist.
2. Die zu den
Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- bzw.
Maßangaben sind unverbindlich und gelten nur als Annäherungswerte, sofern
sie nicht von KeyStorage im Einzelfall als verbindlich bezeichnet werden.
Die Angaben zum Vertragsgegenstand, zum Verwendungszweck etc. stellen im
Regelfall lediglich Beschreibungen und keine Beschaffenheitsgarantie
dar.
3. Alle zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Fotos,
Pläne und technischen Unterlagen sowie das Angebot, dessen Konzept und Kostenvoranschläge unterliegen dem ausschließlichen Eigentums- und Urheberrecht von KeyStorage. Ohne vorherige Zustimmung von KeyStorage dürfen
sie, auch teilweise oder in Auszügen, Dritten nicht zugänglich gemacht oder
an diese herausgegeben werden. Sie sind an KeyStorage, wenn der Auftrag
nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
4. In
dem Falle, dass der Vertragsschluss durch die Annahme eines Auftrags/einer
Bestellung des Kunden durch KeyStorage erfolgt, steht KeyStorage eine
Bearbeitungszeit von zehn Werktagen ab Eingang des Auftragsangebots/der
Bestellung zu. Während dieser Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag
gebunden.
5. Für den konkreten Vertrags- und Leistungsumfang ist im
Zweifel die Auftragsbestätigung von KeyStorage maßgebend. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung von KeyStorage unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf den Inhalt seines Auftrages zu überprüfen.
6.
Bestellungen, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform und können auch per Telefax und
E-Mail übermittelt werden.
7. Soweit im Zusammenhang mit der
Lieferung von Waren Montage- oder sonstige Bauleistungen beauftragt werden,
gelten für diese Leistungen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B)
in der jeweils gültigen Fassung.
III. Preise, Rechnungsstellung,
Zahlung
1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten
Preise zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
Mehrwertsteuer, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die genannten
Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen und nur im Rahmen des
konkreten Auftrages. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht von
der Auftragsbestätigung umfasst sind, werden gesondert zu den üblichen
Preisen abgerechnet.
2. Sind bei Verträgen mit einer Liefer- oder
Montagezeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss unvorhersehbare
und wesentliche Preissteigerungen bei Rohstoffen, Bauteilen und Energie
eingetreten, die Auswirkungen auf den Inhalt der vertraglichen Leistung
haben, so hat KeyStorage das Recht, eine angemessene Anpassung der
vereinbaren Preise vorzunehmen. KeyStorage verpflichtet sich, den Kunden
unverzüglich nach Bekanntwerden auf solche Umstände
hinzuweisen.
KeyStorage ist ferner berechtigt, eine angemessene
Preisanpassung zu verlangen, sofern sich durch vom Kunden zu vertretende
Gründe die Lieferung bzw. die Auftragserfüllung um mehr als vier Monate im
Verhältnis zur vorgesehenen Planung verzögert.
3. Rechnungen sind,
soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort mit Zugang fällig und
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen. KeyStorage ist berechtigt,
auch außerhalb des Geltungsbereiches der VOB/B für abtrennbare
Teillieferungen oder Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist KeyStorage
berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Verzugsschaden geltend zu machen,
insb. die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten (bei Nichtverbrauchergeschäften) bzw. 5%-Punkten (bei Verbrauchergeschäften) über
dem Basiszinssatz. Für jede Zahlungsaufforderung nach Eintritt der
Fälligkeit berechnet KeyStorage Mahnkosten von jeweils € 10,00. Dem Kunden
steht der Nachweis offen, KeyStorage sei kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden.
4. Im Fall einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kunden ist KeyStorage - sofern hiervon die Erfüllung des
Zahlungsanspruches gefährdet ist - berechtigt, die weitere Auslieferung von
Waren und die weitere Leistungserbringung von der Zahlung eines angemessenen
Vorschussbetrages und der Begleichung aller offenen Rechnungen abhängig zu
machen. Diese Rechte stehen KeyStorage auch zu, wenn der Kunde innerhalb
einer Frist von einer Woche nach Zugang einer verzugsbegründenden Mahnung
keine Zahlung leistet oder eine vereinbarte Anzahlung nicht
bezahlt.
5. Das Recht zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung
steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen
Forderungen zu.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die von
KeyStorage gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen Eigentum von KeyStorage. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte
Waren bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
2. Der Kunde ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten,
zu verbauen und zu veräußern. Die ihm aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen gegenüber seinen
Vertragspartnern tritt der Kunde jeweils in Höhe des Rechnungsbetrages an
KeyStorage ab.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von KeyStorage hinweisen und
diese unverzüglich zu benachrichtigen.
V. Lieferung,
Annahmeverzug
1. Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind.
Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen durch KeyStorage
setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Die Lieferfristen beginnen erst ab
vollständiger Erfüllung dieser Verpflichtungen zu
laufen.
Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, sonstige Fälle
höherer Gewalt sowie der Eintritt unvorhergesehener und unabwendbarer Hindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von KeyStorage liegen, befreien KeyStorage von der Einhaltung der Lieferfristen. Dies gilt auch beim unvorhergesehenen Ausbleiben von Zulieferungen durch Lieferanten.
KeyStorage verpflichtet sich, Beginn und Ende derartiger Störungen dem
Kunden unverzüglich mitzuteilen. Sollte sich die Lieferung durch diese
Umstände verzögern oder unmöglich werden und KeyStorage kein Verschulden
hieran treffen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Wird aus diesen Gründen die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, richten
sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen
Vorschriften.
2. KeyStorage ist jederzeit zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt, sofern deren Entgegennahme für den Kunden nicht
im Einzelfall unzumutbar ist.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so
wird ihm, beginnend zehn Werktage nach Zugang der Versand- oder
Leistungsbereitschaft, der durch die Lagerung oder Zurückhaltung der
Leistung entstandene Verzugsschaden berechnet. KeyStorage ist nach den
gesetzlichen Vorschriften u.a. berechtigt, über den Vertragsgegenstand
anderweitig zu verfügen.
VI. Gefahrübergang und Versand
1.
KeyStorage versendet stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei
Franko-Lieferungen.
2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Sendung das Werk verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der
Kunde für Schäden, die Dritten gegenüber entstehen können.
3. Ist die
Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus
Gründen, die von KeyStorage nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit
dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
KeyStorage ist in einem solchen Fall berechtigt, diese Ware auf Gefahr und
Kosten des Kunden anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um
mehr als 4 Wochen verzögert wird. Versandweg, Versandart und Versandmittel
sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport
KeyStorage überlassen.
VII. Transportschäden und
Versicherung
1. Offensichtliche Transportschäden müssen beim Empfang der
Ware unverzüglich gegenüber dem auszuliefernden Unternehmen angezeigt
werden; es ist, soweit möglich, eine entsprechende Bestätigung über diese
Anzeige anzufordern. Wird eine solche Bestätigung nicht ausgehändigt, hat
der Kunde KeyStorage direkt Nachricht von Transportschäden zu
geben.
2. Bei Bahntransporten ist von der Güterabfertigung eine
bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen über den
Schaden zu verlangen. Diese ist KeyStorage umgehend einzusenden. Wird
versäumt, diese Bescheinigung zu beschaffen, kann der Ersatzanspruch
abgelehnt werden, soweit und solange keine entsprechende Bescheinigung
vorgelegt wird.
3. Die Versicherung der Waren gegen Transportschäden wird
von KeyStorage vorgenommen.
VIII. Haftung,
Haftungsbeschränkung
Die Mängelhaftung von KeyStorage richtet sich
ausschließlich nach der nachstehenden Ziff. IX. Für sonstige Ansprüche auf
Schadenersatz gelten die folgenden Bestimmungen:
1. KeyStorage haftet
für eigenes sowie das Verschulden von Vertretern und Erfüllungsgehilfen,
insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie beim Fehlen
zugesicherter Eigenschaften.
2. Bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen in sonstigen Fällen haftet KeyStorage nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit den Ansprüchen eine Verletzung zugrunde
liegt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KeyStorage
(einschließlich Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruhen. Soweit keine grob
fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist im
Rechtsverkehr mit Unternehmern die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
KeyStorage haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
sie schuldhaft, also auch bei einfacher Fahrlässigkeit, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt. Im Rechtsverkehr mit Unternehmern ist dabei die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Nicht beschränkt wird
durch vorstehende Regelungen eine Haftung für gesetzliche Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus der schuldhaften Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit vorstehend nichts
anderes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung im Rahmen der
Schadensersatzhaftung in sonstigen Fällen ausgeschlossen.
IX.
Besonderheiten zum Schlüsseleinlagerungsdienst
1. Der Kunde beauftragt
KeyStorage mit der Aufbewahrung eines Ersatzschlüssels für seine Wohnung,
Auto, usw.
2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Kunden
ein bzw. zwei Jahre. Sie beginnt mit Eingang des unterzeichneten
Vertragsexemplars bei KeyStorage UG. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor
Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein
weiteres Jahr.
3. Bei Beendigung des Vertrages erhält der Kunde seinen
eingelagerten Umschlag kostenlos an die bei KeyStorage gespeicherte
Anschrift zurückgeschickt.
4. Die KeyStorage-Dienstleistungskosten
und der KeyStorage-Dienstleistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen
Angebot bzw. Vertrag.
5. Die Ersatzschlüssel des Kunden werden durch
KeyStorage unter einer Lagernummer anonym und zugriffssicher
aufbewahrt.
6. Im Bedarfs- bzw. Notfall (z.B. Schlüsselverlust) wird nach
telefonischer Identitätsfeststellung der Schlüssel durch einen von
KeyStorage beauftragten Alarmfahrer dem Kunden an die angegebene Adresse geliefert. Zur Aushändigung der hinterlegten Ersatzschlüssel muss der Kunde
sich durch amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.
7. Befindet sich
der Kunde im In- oder Ausland auf Reisen, erfolgt die Zulieferung durch
einen Express-Kurier-Dienst. Die Regelversandkosten (innerhalb Deutschland,
am nächsten Werktag bis 12:00 Uhr) sind durch Ihren Jahresbeitrag abgedeckt
und werden wie ein normaler Einsatz behandelt. Darüber hinausgehende
individuelle Versandkosten (same day, Ausland, usw.) gehen zu Ihren
Lasten.
8. Wenn der hinterlegte Schlüssel im Rahmen eines
Notfalleinsatzes an den Kunden ausgeliefert wurde und bei KeyStorage dadurch
kein Schlüssel hinterlegt ist, ruht dieser Vertrag hinsichtlich der
Pflichten von KeyStorage solange, bis wieder ein Ersatzschlüssel bei
KeyStorage hinterlegt wurde. Eine Kostengutschrift für diesen Zeitraum ist
ausgeschlossen.
9. KeyStorage erbringt keine
Schlüsselnotdienst-Leistungen bei defekten Schließzylindern bzw.
Schlüsseln.
Rechtlicher Hinweis: Falsche Angaben und Missbrauch oder
unberechtigte Verfügung durch weitere Berechtigte gehen alleine zu Lasten
des Kunden. Alle von uns erfassten Kundendaten werden ausschließlich zum
Zwecke der vertragsgemäßen Dienstleistung gespeichert und nicht an
außenstehende Dritte ganz oder teilweise weitergegeben oder zugänglich
gemacht.
X. Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware bzw. den Gegenstand der vertraglichen Leistung unverzüglich, d.h.
ohne schuldhaftes Zögern, nach Erhalt bzw. Übergabe zu untersuchen bzw. zu
überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen.
2. Geringe
Farbabweichungen bei Holzerzeugnissen sind unvermeidbar und können nicht
beanstandet werden, da Holz ein Naturprodukt ist und im rohen Zustand große
Unterschiede in Struktur und Färbung aufweist. Dasselbe gilt sinngemäß für
Kunststoffe, Textilien, Leder sowie Buntmetalle.
3. Eine Haftung für
natürliche Abnutzung ist ausgeschlossen. KeyStorage haftet gleichfalls nicht
für Schäden, die durch ein Verschulden des Kunden, insbesondere durch
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte bzw.
unterlassene oder unsachgemäße Verwendung, Bedienung und Wartung des
Liefergegenstandes, entstanden sind.
3. KeyStorage hat bei festgestellten
Mängeln die Wahl einer unentgeltlichen zweimaligen Nachbesserung oder einer
Neulieferung. Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der
Kunde KeyStorage die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben;
andernfalls ist KeyStorage von der Haftung für die daraus entstehenden
Folgen frei.
Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein
Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist mindestens zweimal fehlschlägt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des vereinbarten Kauf- oder Leistungspreises
zu.
XI. Schriftformerfordernis
Sämtliche Vereinbarungen
zwischen KeyStorage und dem Kunden zur Durchführung eines Auftrags bedürfen
zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung
dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
XII. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
1.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien sowie die Auslegung dieser
Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht, die
Geltung des Einheitlichen Internationalen Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
2. Sofern Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig sind,
sind für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien die Gerichte am Sitz von
KeyStorage zuständig.
3. Erfüllungsort für alle vertraglichen
Leistungen ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz von
KeyStorage.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
KeyStorage GmbH
Am Dürngarten 8
DE-85250 Altomünster
(Stand 20.02.2012)

