Allgemeine Geschäftsbedingungen der KeyStorage UG

I. Geltung der Bedingungen

1. Verkäufe, Lieferungen, Leistungen, Zahlungen und Angebote von KeyStorage und deren Kunden erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäfts-bedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte, auch mit bereits bestehenden Kunden, für letztere jedoch nur, wenn KeyStorage rechtzeitig bei Vertragsanbahnung, spätestens bei Vertragsschluss, ausdrücklich auf diese hinweist. Frühere etwa anders lautende allgemeine Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, werden abgelehnt, in diesem Fall gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von KeyStorage. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn KeyStorage Bestätigungsschreiben von Kunden, die auf deren Geschäftsbedingungen verweisen, nicht ausdrücklich und im Einzelfall widerspricht.

3. Diese allgemeinen Bedingungen können nur durch Vertrag oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ausgeschlossen werden.


II. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsumfang

1. Angebote von KeyStorage sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht im Einzelfall als verbindlich bezeichnet werden. In diesem Fall ist KeyStorage an das Angebot für einen Zeitraum von 10 Wochen gebunden, sofern nicht im Angebot ein abweichender Zeitraum genannt ist.

2. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- bzw. Maßan-gaben sind unverbindlich und gelten nur als Annäherungswerte, sofern sie nicht von KeyStorage im Einzelfall als verbindlich bezeichnet werden. Die Angaben zum Vertragsgegenstand, zum Verwen-dungszweck etc. stellen im Regelfall lediglich Be-schreibungen und keine Beschaffenheitsgarantie dar.

3. Alle zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Pläne und technischen Unterlagen sowie das Angebot, dessen Konzept und Kosten-voranschläge unterliegen dem ausschließlichen Eigentums- und Urheberrecht von KeyStorage. Ohne vorherige Zustimmung von KeyStorage dürfen sie, auch teilweise oder in Auszügen, Dritten nicht zugänglich gemacht oder an diese herausgegeben werden. Sie sind an KeyStorage, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.

4. In dem Falle, dass der Vertragsschluss durch die Annahme eines Auftrags/einer Bestellung des Kunden durch KeyStorage erfolgt, steht KeyStorage eine Bearbeitungszeit von zehn Werktagen ab Eingang des Auftragsangebots/der Bestellung zu. Während dieser Zeit ist der Kunde an seinen Auftrag gebunden.

5. Für den konkreten Vertrags- und Leistungsumfang ist im Zweifel die Auftragsbestätigung von KeyStorage maßgebend. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung von KeyStorage unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf den Inhalt seines Auftrages zu überprüfen.

6. Bestellungen, Aufträge, Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform und können auch per Telefax und E-Mail übermittelt werden.

7. Soweit im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren Montage- oder sonstige Bauleistungen beauftragt werden, gelten für diese Leistungen die Verdingungs-ordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung.

 

III. Preise, Rechnungsstellung, Zahlung

1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die genannten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen und nur im Rahmen des konkreten Auftrages. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht von der Auftragsbestätigung umfasst sind, werden gesondert zu den üblichen Preisen abgerechnet.

2. Sind bei Verträgen mit einer Liefer- oder Montagezeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss unvorhersehbare und wesentliche Preissteigerungen bei Rohstoffen, Bauteilen und Energie eingetreten, die Auswirkungen auf den Inhalt der vertraglichen Leistung haben, so hat KeyStorage das Recht, eine angemessene Anpassung der vereinbaren Preise vorzunehmen. KeyStorage verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden auf solche Umstände hinzuweisen.

KeyStorage ist ferner berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, sofern sich durch vom Kunden zu vertretende Gründe die Lieferung bzw. die Auftragserfüllung um mehr als vier Monate im Verhältnis zur vorgesehenen Planung verzögert.

3. Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sofort mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu bezahlen. KeyStorage ist berechtigt, auch außerhalb des Geltungsbereiches der VOB/B für abtrennbare Teillieferungen oder Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist KeyStorage berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Verzugsschaden geltend zu machen, insb. die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten (bei Nichtverbrauchergeschäften) bzw. 5%-Punkten (bei Verbrauchergeschäften) über dem Basiszinssatz. Für jede Zahlungsaufforderung nach Eintritt der Fälligkeit berechnet KeyStorage Mahnkosten von jeweils € 10,00. Dem Kunden steht der Nachweis offen, KeyStorage sei kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden.

4. Im Fall einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der wirtschaft-lichen Verhältnisse des Kunden ist KeyStorage - sofern hiervon die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet ist - berechtigt, die weitere Auslieferung von Waren und die weitere Leistungserbringung von der Zahlung eines angemessenen Vorschussbetrages und der Begleichung aller offenen Rechnungen abhängig zu machen. Diese Rechte stehen KeyStorage auch zu, wenn der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet oder eine vereinbarte Anzahlung nicht bezahlt.

5. Das Recht zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen zu.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die von KeyStorage gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von KeyStorage. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, zu verbauen und zu veräußern. Die ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen gegenüber seinen Vertragspartnern tritt der Kunde jeweils in Höhe des Rechnungsbetrages an KeyStorage ab.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von KeyStorage hinweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.

 

V. Lieferung, Annahmeverzug

1. Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unver-bindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen durch KeyStorage setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Die Lieferfristen beginnen erst ab vollständiger Erfüllung dieser Verpflichtungen zu laufen.

Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, sonstige Fälle höherer Gewalt sowie der Eintritt unvor-hergesehener und unabwendbarer Hindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von KeyStorage liegen, befreien KeyStorage von der Einhaltung der Lieferfristen. Dies gilt auch beim unvorhergesehenen Ausbleiben von Zulieferungen durch Lieferanten. KeyStorage verpflichtet sich, Beginn und Ende derartiger Störungen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Sollte sich die Lieferung durch diese Umstände verzögern oder unmöglich werden und KeyStorage kein Verschulden hieran treffen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Wird aus diesen Gründen die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, richten sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. KeyStorage ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern deren Entgegennahme für den Kunden nicht im Einzelfall unzumutbar ist.

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so wird ihm, beginnend zehn Werktage nach Zugang der Versand- oder Leistungsbereitschaft, der durch die Lagerung oder Zurückhaltung der Leistung entstandene Verzugsscha-den berechnet. KeyStorage ist nach den gesetzlichen Vorschriften u.a. berechtigt, über den Vertragsgegen-stand anderweitig zu verfügen.

 

VI. Gefahrübergang und Versand

1. KeyStorage versendet stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei Franko-Lieferungen.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Kunde für Schäden, die Dritten gegenüber entstehen können.

3. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die von KeyStorage nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. KeyStorage ist in einem solchen Fall berechtigt, diese Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um mehr als 4 Wochen verzögert wird. Versandweg, Versandart und Versandmittel sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport KeyStorage überlassen.

 

VII. Transportschäden und Versicherung

1. Offensichtliche Transportschäden müssen beim Empfang der Ware unverzüglich gegenüber dem auszuliefernden Unternehmen angezeigt werden; es ist, soweit möglich, eine entsprechende Bestätigung über diese Anzeige anzufordern. Wird eine solche Bestätigung nicht ausgehändigt, hat der Kunde KeyStorage direkt Nachricht von Transportschäden zu geben.

2. Bei Bahntransporten ist von der Güterabfertigung eine bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen über den Schaden zu verlangen. Diese ist KeyStorage umgehend einzusenden. Wird versäumt, diese Bescheinigung zu beschaffen, kann der Ersatzanspruch abgelehnt werden, soweit und solange keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.

3. Die Versicherung der Waren gegen Transportschäden wird von KeyStorage vorgenommen.

 

VIII. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die Mängelhaftung von KeyStorage richtet sich ausschließlich nach der nachstehenden Ziff. IX. Für sonstige Ansprüche auf Schadenersatz gelten die folgenden Bestimmungen:

1. KeyStorage haftet für eigenes sowie das Verschulden von Vertretern und Erfüllungsgehilfen, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

2. Bei der Geltendmachung von Schadens-ersatzansprüchen in sonstigen Fällen haftet KeyStorage nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit den Ansprüchen eine Verletzung zugrunde liegt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KeyStorage (einschließlich Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruhen. Soweit keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist im Rechtsverkehr mit Unternehmern die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

KeyStorage haftet nach den gesetzlichen Bestimm-ungen, soweit sie schuldhaft, also auch bei einfacher Fahrlässigkeit, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt. Im Rechtsverkehr mit Unternehmern ist dabei die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Nicht beschränkt wird durch vorstehende Regelungen eine Haftung für gesetzliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung im Rahmen der Schadensersatzhaftung in sonstigen Fällen ausgeschlossen.

 

IX. Besonderheiten zum Schlüsseleinlagerungsdienst

1. Der Kunde beauftragt KeyStorage mit der Aufbewahrung eines Ersatzschlüssels für seine Wohnung, Auto, usw.

2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Kunden ein bzw. zwei Jahre. Sie beginnt mit Eingang des unterzeichneten Vertragsexemplares bei KeyStorage UG. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

3. Bei Beendigung des Vertrages erhält der Kunde seinen eingelagerten Umschlag kostenlos an die bei KeyStorage gespeicherte Anschrift zurückgeschickt.

4. Die KeyStorage-Dienstleistungskosten und der KeyStorage-Dienstleistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

5. Die Ersatzschlüssel des Kunden werden durch KeyStorage unter einer Lagernummer anonym und zugriffssicher aufbewahrt.

6. Im Bedarfs- bzw. Notfall (z.B. Schlüsselverlust) wird nach telefonischer Identitätsfeststellung der Schlüssel durch einen von KeyStorage beauftragten Alarmfahrer dem Kunden an die angegebene Adresse geliefert. Zur Aushändigung der hinterlegten Ersatzschlüssel muss der Kunde sich durch amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.

7. Befindet sich der Kunde im In- oder Ausland auf Reisen, erfolgt die Zulieferung durch einen Express-Kurier-Dienst. Die Regelversandkosten (innerhalb Deutschland, am nächsten Werktag bis 12:00 Uhr) sind durch Ihren Jahresbeitrag abgedeckt und werden wie ein normaler Einsatz behandelt. Darüber hinausgehende individuelle Versandkosten (same day, Ausland, usw.) gehen zu Ihren Lasten.

8. Wenn der hinterlegte Schlüssel im Rahmen eines Notfalleinsatzes an den Kunden ausgeliefert wurde und bei KeyStorage dadurch kein Schlüssel hinterlegt ist, ruht dieser Vertrag hinsichtlich der Pflichten von KeyStorage solange, bis wieder ein Ersatzschlüssel bei KeyStorage hinterlegt wurde. Eine Kostengutschrift für diesen Zeitraum ist ausgeschlossen.

9. KeyStorage erbringt keine Schlüsselnotdienst-Leistungen bei defekten Schließzylindern bzw. Schlüsseln.

Rechtlicher Hinweis: Falsche Angaben und Missbrauch oder unberechtigte Verfügung durch weitere Berechtigte gehen alleine zu Lasten des Kunden. Alle von uns erfassten Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Dienstleistung gespeichert und nicht an aussenstehende Dritte ganz oder teilweise weitergegeben oder zugänglich gemacht.

 

X. Gewährleistung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bzw. den Gegenstand der vertraglichen Leistung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Erhalt bzw. Übergabe zu untersuchen bzw. zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen.

2. Geringe Farbabweichungen bei Holzerzeugnissen sind unvermeidbar und können nicht beanstandet werden, da Holz ein Naturprodukt ist und im rohen Zustand große Unterschiede in Struktur und Färbung aufweist. Dasselbe gilt sinngemäß für Kunststoffe, Textilien, Leder sowie Buntmetalle.

3. Eine Haftung für natürliche Abnutzung ist ausgeschlossen. KeyStorage haftet gleichfalls nicht für Schäden, die durch ein Verschulden des Kunden, insbesondere durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte bzw. unterlassene oder unsachgemäße Verwendung, Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, entstanden sind.

3. KeyStorage hat bei festgestellten Mängeln die Wahl einer unentgeltlichen zweimaligen Nachbesserung oder einer Neulieferung. Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde KeyStorage die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist KeyStorage von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen frei.

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die Nachbesserung bzw. die Ersatz-lieferung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist mindestens zweimal fehlschlägt. Liegt nur ein unerheb-licher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des vereinbarten Kauf- oder Leistungs-preises zu.

 

XI. Schriftformerfordernis

Sämtliche Vereinbarungen zwischen KeyStorage und dem Kunden zur Durchführung eines Auftrags bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


XII. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien sowie die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht, die Geltung des Einheitlichen Internationalen Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

2. Sofern Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig sind, sind für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien die Gerichte am Sitz von KeyStorage zuständig.

3. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz von KeyStorage.

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


KeyStorage UG (haftungsbeschränkt)
Am Dürngarten 8
DE-85250 Altomünster

(Stand 01.05.2010)