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Rauchwarnmelder-Pflicht jetzt auch in Bayern

Rauchwarnmelder können Leben retten

Rauchwarnmelder können Leben retten

Im bayerischen Landtag sind schon mehrere Anläufe für eine gesetzliche Grundlage zur Rauchmelder-Pflicht in bayerischem Wohnraum gescheitert. Am Mittwochabend haben nun die Fraktionen von CSU, FDP und SPD in Dringlichkeitsanträgen im Landtag beschlossen, dass noch in diesem Jaht eine Rauchmelder-Pflicht eingeführt werden soll.
Einen Pressebericht findet Ihr hier: http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/rauchmelder-pflicht-bayern-mm-2282884.html

“Das wurde aber auch höchste Zeit”, ist der geneigte Leser zu antworten. Wo doch in Deutschland bereits im Jahre 2004 in den ersten Bundesländern eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern eingeführt wurde. Möglicherweise hat ja “Der Tag des Rauchmelders” (am letzten Freitag, der 13.04.2012) diese Entscheidung forciert.

Unmittelbar betroffen sind Wohnungs-Neubauten. In diesen Fällen muss ab Inkrafttreten der Regelung die “Mindestausstattung” zum Einzug des Mieters oder Eigentümers funktionstüchtig installiert worden sein.

In den Landesbauordnungen heißt es dazu auszugsweise:

In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege … führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wertvolle Infos gibt`s auch bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Rauchwarnmelder#Rauchwarnmelder

PS: Auch KeyStorage bietet seit vielen Jahren Rauchwarmelder an: http://www.keystorage-sicherheit.de/

Autoschlüssel der Eltern “lag rum” – Unfall gebaut

15-Jähriger baut schadensträchtigen Unfall mit dem Familienfahrzeug – Weil der Autoschlüssel in der Küche “rumlag”.

Ein angefahrenes Auto, ein zerstörter Carport – die Bilanz einer nächtlichen Spritztour an einem März-Wochenende. Auf den ersten Blick keine Sensation. Zur Besonderheit wird der „Fall“, weil der Fahrer ein 15-Jähriger war, der sich in Abwesenheit der Eltern den Autoschlüssel schnappte, hinters Steuer setzte und dann auch noch mit 0,8 Promille im Blut davonbrauste.

Weit kam er nicht. Ein paar Straßen weiter war die Fahrt des Unerfahrenen zu Ende. Zum Glück gab es nur die erwähnten Schäden am VW und dem Carport für maximal 15 000 Euro, wobei der Schaden am Auto mit rund 10 000 Euro der dicke Brocken ist. Der junge Mann kam mit dem Schrecken davon.

Der ist aber für ihn und seine Familie aus einem Ort im Landkreis nachhaltig. Die Eltern und der junge Mann stellen sich zum Gespräch mit dieser Zeitung, bitten aber um Anonymität. Vater und Mutter, beide in den Vierzigern, sind auch Tage nach dem Ereignis noch immer fassungslos. Sie sind an jenem Freitag eingeladen, der Sohn allein zuhause. Nach Mitternacht – Samstag – erreicht sie die Schreckens-Nachricht vom Crash. Die Polizei habe sie allerdings mit viel Fingerspitzengefühl in Kenntnis gesetzt, lobt die Mutter ausdrücklich die behutsame Information durch einen Beamten.

Gibt es eine Erklärung? Beide schütteln mit dem Kopf. „Das ist uns ein Rätsel, das ist ein Schock, das war nicht vorhersehbar“, sagt der Vater. Der Sohn ist kein Autofreak, ist nicht etwa Formel-Eins-Fan, hat das eine oder andere Spiel am Computer gespielt, aber Autorennen, die es ja auch gibt, haben ihn nicht interessiert. Illegale Fahrstunden gab es auch keine, nichts. Die Mutter hat nur eine Erklärung: Kurzschlusshandlung. Warum und wieso, das weiß sie nicht.

Ihr Kind wird im Ort bei Erwachsenen akzeptiert, er bei der Jugend geschätzt, hat Freunde, engagiert sich im Dorf bei der Feuerwehr und der Musik. Schulprobleme? Keine, im Gegenteil. Alles ganz normal. Alkohol? Spielt keine Rolle. 0,8 Promille? Unerklärlich.

Der 15-Jährige weiß, dass er „Bockmist gebaut“ hat. Er hat sich bei den Eigentümern des Carports entschuldigt. Auch den Eltern hat er mehrfach gesagt, dass es ihm leid tut. Erklärung hat auch er keine. Mehrfach sitzt die Familie beisammen, sie machen keinen Hehl daraus, dass dabei oft auch Tränen flossen und fließen.

Der 15-Jährige wurde damals von der Polizei mit zur Inspektion in Schweinfurt genommen, dort behandelt wie jeder Alkoholfahrer: Blutprobe, Personalien, Unfallaufnahme. Als er das alles überstanden hatte, wurden die Eltern informiert. „Muss ich jetzt ins Gefängnis“, fragte er einen Polizisten. Auch beim jungen Mann saß der Schock tief.

Jugendrichter Michael Roth – zu den denkbaren Konsequenzen für den 15-Jährigen befragt, sagt, dass der junge Mann als Ersttäter natürlich verurteilt wird, er aber mit Arbeitsstunden davon kommen dürfte. Eine Verhandlung sei freilich unvermeidbar, die Anklage wird wohl auf Trunkenheit, Gefährdung im Straßenverkehr und/oder grobe Fahrlässigkeit lauten.

Fälle wie der des 15-Jährigen landen zwei- bis dreimal im Jahr im Jugendgericht. Erst kürzlich beschäftigte ein unter 18-Jähriger das Gericht. Er hatte sich mit dem Wagen der Eltern – vergeblich – auf einem Feldweg versucht. Immer wieder spielt auch Alkohol eine Rolle, bestätigt Roth. Im Fall des 15-Jährigen dürfte diese Enthemmung die entscheidende Rolle gespielt haben, meint Roth, ohne den Fall näher zu kennen.

Bei dem jungen Mann wird es also auf einige Arbeitsstunden im sozialen Bereich hinauslaufen. Die zu erwartende Führerscheinsperre wird ihn nicht tangieren, weil er erst 15 ist. Gleichwohl. Den Erwerb eines Mopedführerscheins kann er vorerst vergessen. Und: Es gibt Punkte in Flensburg, vermutlich sieben nach alter Zählweise.
Sieben Punkte in Flensburg

Eine Statistik für diese Spezialfälle hat die Polizei nicht. Aber: Dass in der Regel Jungs sich das Auto der Eltern für eine Spritztour schnappen, „das kommt immer mal wieder vor“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums, Karl-Heinz Schmitt. Die jungen Fahrer würden von der Polizei behandelt wie jeder andere Unfall- oder Alkoholfahrer. Über die behutsame Mitteilung seines Kollegen an die Eltern freut sich auch Schmitt.

Das größte Problem für die Eltern: Die Schadensregulierung. Wie es im Moment aussieht, wird der Fremdschaden, also der am Carport bezahlt. Beim Auto hoffen sie darauf. 10 000 Euro und mehr sind kein Pappenstil.

Den Erstschlüssel hatte die Mutter dabei. Der Ersatzschlüssel, mit dem der Junior den Wagen startete, befand sich in einem Küchenschrank. So wurde das auch der Versicherung gemeldet. Die Eltern sagen, dass eine Waffe in einem Schrank weggesperrt sein muss. Aber ein Autoschlüssel? Wer denke schon daran.

Christoph Engert von der Zurich-Versicherung (hat nichts mit dem Fall zu tun) kann zum Fall natürlich auch ein nur pauschales Urteil abgeben. Da aber auch Alkohol im Spiel war, sei es wohl eine Einzelfallentscheidung. Gleichwohl: Wenn im vorliegenden Vollkasko-Vertrag und der Haftpflicht die grobe Fahrlässigkeit abgesichert ist, erwarte er keine Probleme. Wenn nicht, spielen weitere Faktoren eine Rolle. Wichtig sei beispielsweise auch der Zeitraum der Familie bei ihrer Versicherung, die Geschäftsbeziehung insgesamt. Wer jedes Jahr wechselt, um ein paar Euro zu sparen, der habe in einem solchen Fall dann „schlechte Karten“, sagt Versicherungsexperte Engert.

Die Eltern haben von ihrer Versicherung noch nichts gehört. Sie hoffen. Sie sagen, dass sie als Führerscheininhaber auch die Nutzer des Autos sind. Ihr Sohn habe das Auto illegal benutzt, demoliert, das ja. Das ist eigentlich schon Schaden genug.

Übrigens: Ein Autoschlüssel liegt in der gebeutelten Familie aus dem Landkreis nicht mehr frei herum. Auch der Ersatzschlüssel ist seitdem unter Verschluss. Allen Eltern mit Kindern empfehlen die Eltern das, denn „auch wir haben mit so was nicht gerechnet“.

Quelle: http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Diese-Autofahrt-vergisst-er-nie;art763,6730520

Gestohlene Wurst kommt teuer

Weil er 95 Euro aus dem Geldbeutel und Wurst aus dem Kühlschrank seiner Vermieterin entwendete, wurde am Donnerstag ein 44-Jähriger vor dem Amtsgericht Kronach des Diebstahls schuldig gesprochen. Er muss eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen.

Der Untermieter hatte den im Schuhschränkchen des gemeinsamen Hausflurs liegenden Ersatzschlüssel für die Wohnung der älteren Dame an sich genommen. Insgesamt entstand ein Entwendungsschaden von rund 100 Euro.

Sperre vom Jobcenter

Der Arbeitslose, der mit der Geschädigten seit fast 20 Jahren als Untermieter unter einem Dach wohnt, gab den Diebstahl zu. “Ich hatte damals eine Sperre vom Jobcenter und kein Geld. Was ich gemacht habe, war ein großer Fehler”, räumte der Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis ein. Dieser entschuldigte sich vor Gericht bei der Geschädigten und versprach, ihr das Geld zurückzuzahlen.

Der vor Gericht stehende Mann hatte bereits ein beachtliches, auch einschlägiges Vorstrafenregister vorzuweisen. Stefanie Bauer von der Staatsanwaltschaft erachtete 70 Tagessätze á 15 Euro als angemessen. Richter Stefan Wolf beließ es bei 50 Tagessätzen.

Quelle: http://www.np-coburg.de/lokal/kronach/kronach/Gestohlene-Wurst-kommt-teuer;art83426,1962692